Hotelversicherung
Mit der Hotelversicherung optimal versichert
Hotels sind vielen Gefahren ausgesetzt: Beispielsweise Personenschäden durch das Ausrutschen von Mitarbeitern oder Gästen auf nassen Fußböden oder Sturz durch nicht ausreichende Beleuchtung, Rohrbruch, Feuerschaden durch Kurzschluss oder unsachgemäßen Umgang mit Geräten, Lebensmittelvergiftungen und viele weitere Faktoren und Risiken können die Existenz des Hotels gefährden. Sie haften als Hotelinhaber in unbegrenzter Höhe, wenn einer Ihrer Mitarbeiter oder Sie selbst einen Schaden verursacht haben. Welche Auswirkungen dies für Ihre Existenz haben kann, die Folgen sind nicht zu unterschätzen. Sorgen Sie vor und schützen Sie Ihr Hotel durch eine Hotelversicherung mit speziellen Absicherungskonzepten: Für die Sicherheit der Mitarbeiter und insbesondere der Gäste, die Absicherung des Betriebes sowie die Vorsorge für den Schadensfall.
Durch den Schutz mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hotel und Gastronomie können die Gäste viel beruhigter umsorgt werden, denn die Betriebshaftpflicht begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche (Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden). Unberechtigte Ansprüche dagegen werden abgewehrt. Eine Hotelversicherung sichert die Zukunft im Sinne einer Risikoübernahme durch den Versicherer ab und betrifft das Eintreten eines Versicherungsfalls bis hin zur Schadenausgleichsregelung. Auf die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse von Hotels, Restaurants und Gastronomie ausgerichtet, bietet die Hotelversicherung Deckungskonzepte, die speziell für die Hotel-Branche entwickelt wurden. Durch ein objektives Betrachten der bestehenden Absicherung können optimale Lösung gefunden werden. Der optimale Versicherungsschutz muss hierbei nicht preisintensiv sein.
Umfassender Versicherungsschutz für das Hotelgewerbe
Die Betriebshaftpflicht für das Hotelgewerbe:
Das unternehmerische Risiko kann leider niemand abnehmen, die Betriebshaftpflicht für Hotels und Gastronomie jedoch kommt für die unangenehmen Folgen der Schäden jeglicher Art auf.
Inventarversicherung:
Diese leistet, je nach vertraglich gewähltem Umfang, den finanziellen Ausgleich für Schäden an Inventar und Gebäude.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung:
Diese begleicht beispielsweise die Kosten bei Sachschäden durch höhere Gewalt wie Überschwemmungen.
Betriebsschließung:
Selbst allergrößte Reinlichkeit und Sorgfalt können nicht immer davor schützen, dass beispielsweise einer der Mitarbeiter an einer ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheit erkrankt.
Zu weiteren speziellen Hotelversicherungen zählen die betriebliche Altersversorgung, die Kranken-, Unfall-, Rechtsschutz-, Forderungsausfall- und die Warenkreditversicherung sowie die Haftung der Geschäftsführer/Organe. Der bestehende Versicherungsumfang ist nach folgenden Faktoren zu analysieren und auszurichten:
- Versicherungsbedarf
- Versicherungslücken
- Überschneidung von Versicherungsleistungen
- Optimierung des Preises